Bedarf für berufliche Absicherung für leitende Gemeindebedienstete
Auch
Medienberichte in letzter Zeit haben gezeigt: Der umfangreiche
Aufgaben- und Verantwortungsbereich eines (leitenden)
Gemeindebediensteten sowie die Vielzahl der in der täglichen Arbeit
einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften bergen auch die Gefahr eines
erhöhten Haftungspotentiales in sich. Auch bei größter Sorgfalt können
jedem von uns Fehler passieren, die unter Umständen persönliche
Haftungen und Schadenersatzansprüche begründen können.
Gesetzliche
Anspruchsgrundlagen für solche Haftungen finden sich zum Beispiel im
Amtshaftungsgesetz (AHG), Organhaftpflichtgesetz (OrgHG),
Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) und im Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch (ABGB). Auf Grundlage dieser Gesetze sind sowohl
Schadenersatzansprüche Dritter (= Außenhaftung) als auch
Schadenersatzansprüche der Gemeinde (= Innenhaftung) gegen den
schadenverursachenden Bediensteten möglich.
Beispiele für ein mögliches haftungsbegründendes Verhalten:
- Abgaben- und steuerrechtliche Haftungstatbestände
- Mangelhafte Kontrolle im Rechnungs- und Finanzwesen
- Mangelnde Kontrolle interner Prozess- und Arbeitsabläufe
- Sonstige Fehler bei der operativen Tätigkeit
Der
FLGÖ NÖ hat im Versicherungsmakler Aon Austria, bekannt als kompetenter
Spezialist für Versicherungslösungen für Kommunen, einen Partner
gefunden, der in Zusammenarbeit mit der NÖ Versicherung ein optimales
Berufshaftpflichtpaket geschnürt hat. Dieses ist sowohl vom
Deckungsumfang als auch vom Preis am Markt erhältlichen anderen Lösungen
überlegen.
- Diese Berufshaftpflichtversicherung kann durch
alle Mitglieder des FLGÖ NÖ bzw. MitarbeiterInnen von FLGÖ NÖ -
Mitgliedsgemeinden / Mitgliedsgemeindeverbänden abgeschlossen werden.
- Ein weiteres Argument für leitende Gemeindebedienstete oder NÖ Gemeinden / Gemeindeverbände, Mitglied des FLGÖ NÖ zu werden!
Es kann nur empfohlen werden, sich beruflich
mittels dieser Berufshaftpflichtversicherung abzusichern – die
Versicherungsprämie kann übrigens als Werbungskosten steuerlich
abgesetzt werden!
Spezielle Berufshaftpflichtlösung für den FLGÖ NÖ durch den Versicherungsmaklers Aon Austria
Jahresprämie EUR 54,00 inkl. 11% Versicherungssteuer
Schadenersatzansprüche
gegen Bedienstete, die aus der dienstlichen Tätigkeit resultieren,
können im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden.
Im Versicherungsfall übernimmt der Haftpflichtversicherer die Erfüllung
gerechtfertigter Schadenersatzansprüche und wehrt ungerechtfertigte
Schadenersatzansprüche ab (z.B. durch Übernahme der notwendigen
Rechtsanwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten).
Der FLGÖ NÖ
hat in Kooperation mit dem Versicherungsmakler Aon Austria GmbH zum
Schutz des Privatvermögens seiner Mitglieder mit der
Niederösterreichischen Versicherung eine Rahmenvereinbarung für eine Berufshaftpflichtversicherung für leitende Gemeindebedienstete
ausverhandelt, die zahlreiche praxisrelevante Deckungsverbesserungen zu
bestehenden Versicherungslösungen beinhaltet und kurz zusammengefasst
folgende Deckungsinhalte bietet:
- Die Pauschalversicherungssumme beträgt EUR 1,5 Mio.
- Versichert
ist die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche und die
Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche die dem
Versicherungsnehmer aus seiner dienstlichen Tätigkeit erwachsen
(Haftpflichtdeckung).
- Soweit ein Dienstnehmer funktionsbedingt
auch für einen anderen österreichischen Rechtsträger tätig wird, gelten
auch Regressansprüche dieser anderen Körperschaft als mitversichert.
- Mitversichert sind auch Schäden, die der Dienstnehmer dem Rechtsträger durch Verwendung eines Dienstfahrzeuges zufügt.
- Versicherungsschutz
besteht auch für Verteidigungs-, Sachverständigen- und Gerichtskosten
in einem Straf- und Disziplinarverfahren, das gegen den
Versicherungsnehmer wegen einer Verletzung im Zusammenhang mit der
Berufsausübung eingeleitet wurde (Straf- und
Disziplinarrechtsschutzdeckung).
- Versichert sind Ansprüche, die
gegen den Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit geltend
gemacht werden. Es besteht somit Versicherungsschutz unabhängig davon,
wann das Fehlverhalten gesetzt wurde (Vordeckung). Voraussetzung hierfür
ist, dass dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
ein möglicher Schaden oder eine mögliche Anspruchserhebung noch nicht
bekannt war.
- Ein aus dem Dienst ausscheidender
Dienstnehmer kann Schäden bis zu 10 Jahre nach Beendigung des
Versicherungsvertrages beim Versicherer einreichen (Nachhaftung).
Mitglieder
des FLGÖ NÖ bzw. MitarbeiterInnen von FLGÖ NÖ - Mitgliedsgemeinden /
Mitgliedsgemeindeverbänden können auf Grundlage dieser
Rahmenvereinbarung über die Aon Austria GmbH die
Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Sollten
MitarbeiterInnen bereits über eine alte Berufshaftpflichtversicherung
bei der NÖ Versicherung verfügen, kann unbürokratisch auf das neue
Produkt gewechselt werden.
Ansprechpartner bei Aon Austria:
Mag. Mario Gnesda, LL.M. | Prokurist
Aon Austria | Abteilung öffentlich-rechtliche Kunden/Firmenkunden
Aon Austria GmbH
Kaspar-Brunner-Straße 4 | 3300 Amstetten | Austria
t +43 5 7800 - 530 | m +43 664 85 86 874 | f +43 5 7800 - 5050
mario.gnesda@aon-austria.at | aon-austria.at
Nachfolgend alle Detailinformationen und Formulare:
Besondere Bedingungen
AH200 -Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe von Körperschaftenöffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (AVBO)
H0700 Allgemeine und ergänzende AllgemeindeBedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 2003)
Antrag in Form eines pdf-Formulars (diesesmuss vom VN ausgedruckt und an AON per Email retourniert werden)
Schadenmeldeformular