Landesfachtagung 2014

20. FLGÖ Niederösterreich Fachtagung 2014

Das neue Jahr wird wieder arbeitsreich

Über 60 Kolleginnen und Kollegen besuchten am 25. November 2014 in Purkersdorf unsere Tagung  und  beteiligten sich aktiv an der umfangreichen Tagesordnung . 

Das ist deshalb bemerkenswert, weil  gerade jetzt viel zu tun ist, die Gemeinderatswahlen (25. Jänner 2015) sowie Landwirtschaftskammerwahlen vorzubereiten sind und einige KollegInnen  auch stark mit dem neuen ZPR ihre „Erfahrungen“ machen. 

Die Neufassung der NÖ Bauordnung, die recht umfangreich ausgefallene Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes , Neuerungen im Dienstrecht und in vielen anderen Landesgesetzen sind bei der Tagung intensiv besprochen und stark diskutiert worden.  Diese Änderungen stehen zu Jahreswechsel oder mit 1. Februar 2015 ins Haus. 

So wichtig diese Grundlagen für unsere Arbeit sind, dennoch :  der zweite Teil des Nachmittags widmete sich „eigenen“ Themen, nämlich spezifischen Themen der Amtsleitung . 

So erarbeitete der FLGÖ NÖ unter Initiative von Koll. Dr. Mittermayr eine vollständige Zusammenstellung alle Rechte und Pflichten von Gemeinde/StadtamtsleiterInnen in Niederösterreich. Dieser Faktenkatalog steht auf unserer Homepage www.flgoe-noe.at   zur  Verfügung. 

Die Erfahrungen mit ELAK in der Praxis im Gemeindeamt Langenzersdorf wurden auf unserer Tagung ebenso stark diskutiert wie der Beitrag von Dr. Ronald Sallmann über die zukünftigen Herausforderungen für  Gemeinden am Sektor neuer elektronischer Technologien. Auch dazu gibt es nähere  Informationen auf unserer Homepage unter „aktuelle Themen“.

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Zusammenfassung der Statements der 20. NÖ Landesfachtagung :

  • Motivation : die Triebfeder unserer Motivation ist der persönliche Kontakt,trotz aller elektronischer Hilfsmittel;

  • im neuen NÖ Baurecht ist der große Wurf zur Regelung der Parteienstellung noch nicht ganz gelungen;

  • im neuen NÖ Baurecht gibt es Amnestiebestimmungen nur für ganz spezielle Fälle,  es gibt aber keine „Generalamnestie“;

  • Elektronische Zustellung , oder : „ Gut Ding braucht Weile“ - derzeit gibt es nur geringe Anreize für Empfänger und Sender, aber : die Wirtschaft rüstet bereits auf ;

  • Rechte und Pflichten der AmtsleiterInnen in NÖ : Wussten sie, dass wir z.B. auch für die Gebarung der Verwaltungsabgaben direkt verantwortlich sind ? –  Der FLGÖ NÖ hat einen kompletten Faktenkatalog .  

Wir bedanken uns für die Mitwirkung an unserer Tagung herzlich bei :

  • HR. Mag. Alfred GEHART, Abt. IVW 3
  • HR. Dr. Gerald KIENASTBERGER , Leiter Abt. RU 1
  • Dir. Harald BACHHOFER , Kommunalakademie NÖ
  • Horst HRAUDA , T-mobile
  • ADir. Dr. Martin Mittermayr,  Maria Enzersdorf
  • ADir. Dr. Helmut HAIDER und Team , Langenzersdorf
  • Dr. Ronald SALLMANN, IT-Kommunal GmbH

 Falls sie Fragen oder Anregungen zu Themen der  Amtsleitung in der NÖ Gemeindeverwaltung haben, dann sind wir gerne für sie da.

  


Die Referenten
Dr. Ronald Sallmann, IT-Kommunal GmbH Sallmann.jpg Quo Vadis E-Government?
Zukünftige Herausforderungen für die Gemeinden
Datei herunterladen: PDFPräsentation
ADir. Dr. Martin Mittermayr Mittermayr Martin.jpg

Rechtsstellung der AmtsleiterInnen in NÖ - Datei herunterladen: PDFVortrag