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Über 60 Kolleginnen und Kollegen besuchten am 25. November 2014 in Purkersdorf unsere Tagung und beteiligten sich aktiv an der umfangreichen Tagesordnung .
Das ist deshalb bemerkenswert, weil gerade jetzt viel zu tun ist, die Gemeinderatswahlen (25. Jänner 2015) sowie Landwirtschaftskammerwahlen vorzubereiten sind und einige KollegInnen auch stark mit dem neuen ZPR ihre „Erfahrungen“ machen.
Die Neufassung der NÖ Bauordnung, die recht umfangreich ausgefallene Novellierung des NÖ Raumordnungsgesetzes , Neuerungen im Dienstrecht und in vielen anderen Landesgesetzen sind bei der Tagung intensiv besprochen und stark diskutiert worden. Diese Änderungen stehen zu Jahreswechsel oder mit 1. Februar 2015 ins Haus.
So wichtig diese Grundlagen für unsere Arbeit sind, dennoch : der zweite Teil des Nachmittags widmete sich „eigenen“ Themen, nämlich spezifischen Themen der Amtsleitung .
So erarbeitete der FLGÖ NÖ unter Initiative von Koll. Dr. Mittermayr eine vollständige Zusammenstellung alle Rechte und Pflichten von Gemeinde/StadtamtsleiterInnen in Niederösterreich. Dieser Faktenkatalog steht auf unserer Homepage www.flgoe-noe.at zur Verfügung.
Die Erfahrungen mit ELAK in der Praxis im Gemeindeamt Langenzersdorf wurden auf unserer Tagung ebenso stark diskutiert wie der Beitrag von Dr. Ronald Sallmann über die zukünftigen Herausforderungen für Gemeinden am Sektor neuer elektronischer Technologien. Auch dazu gibt es nähere Informationen auf unserer Homepage unter „aktuelle Themen“.
Zusammenfassung der Statements der 20. NÖ Landesfachtagung :
Motivation : die Triebfeder unserer Motivation ist der persönliche Kontakt,trotz aller elektronischer Hilfsmittel;
im neuen NÖ Baurecht ist der große Wurf zur Regelung der Parteienstellung noch nicht ganz gelungen;
im neuen NÖ Baurecht gibt es Amnestiebestimmungen nur für ganz spezielle Fälle, es gibt aber keine „Generalamnestie“;
Elektronische Zustellung , oder : „ Gut Ding braucht Weile“ - derzeit gibt es nur geringe Anreize für Empfänger und Sender, aber : die Wirtschaft rüstet bereits auf ;
Rechte und Pflichten der AmtsleiterInnen in NÖ : Wussten sie, dass wir z.B. auch für die Gebarung der Verwaltungsabgaben direkt verantwortlich sind ? – Der FLGÖ NÖ hat einen kompletten Faktenkatalog .
Wir bedanken uns für die Mitwirkung an unserer Tagung herzlich bei :
Falls sie Fragen oder Anregungen zu Themen der Amtsleitung in der NÖ Gemeindeverwaltung haben, dann sind wir gerne für sie da.
Rechtsstellung der AmtsleiterInnen in NÖ - Vortrag
Broschüre "Die Stellung leitender Gemeinde-Bediensteter in Niederösterreich"
Berufsversicherung