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Dem FLGÖ NÖ können natürliche Personen (leitende Gemeindebedienstete) und juristische Personen (Gemeinden / Gemeindeverbände) beitreten.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt
Leitende Gemeindebedienstete haben die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag im Rahmen ihres steuerlichen Jahresausgleichs als Werbungskosten abzusetzen.
Bei Gemeinden wäre - formal gesehen - zu beachten, dass ein Vereinsbeitritt eines GR-Beschlusses bedarf (§ 35 Zi. 4 NÖ GO) bzw. die Mitgliedschaft in der Beilage des Rechnungsabschlusses anzuführen ist (§ 83 Abs. 1 NÖ GO).
Selbstverständliche ist es Gemeinden / Gemeindeverbänden auch möglich, die Tätigkeit des FLGÖ NÖ ohne Mitgliedschaft finanziell zu fördern.
Hier finden Sie unser Formular für den Vereinsbeitritt:
Beitrittserklärung_FLGÖNÖ_2020_cd.pdf
Broschüre "Die Stellung leitender Gemeinde-Bediensteter in Niederösterreich"
Berufsversicherung