Mitgliedschaft

Dem FLGÖ NÖ können natürliche Personen (leitende Gemeindebedienstete) und juristische Personen (Gemeinden / Gemeindeverbände) beitreten.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt

  • EUR 25,00 / Kalenderjahr für natürliche Personen (leitende Gemeindebedienstete)
  • EUR 75,00 / Kalenderjahr für juristische Personen (Gemeinden / Gemeindeverbände)

Leitende Gemeindebedienstete haben die Möglichkeit, den Mitgliedsbeitrag im Rahmen ihres steuerlichen Jahresausgleichs als Werbungskosten abzusetzen. 

Bei Gemeinden wäre - formal gesehen  - zu beachten, dass ein Vereinsbeitritt eines GR-Beschlusses bedarf (§ 35 Zi. 4 NÖ GO) bzw. die Mitgliedschaft in der Beilage des Rechnungsabschlusses anzuführen ist (§ 83 Abs. 1 NÖ GO).

Selbstverständliche ist es Gemeinden / Gemeindeverbänden auch möglich, die Tätigkeit des FLGÖ NÖ ohne Mitgliedschaft finanziell zu fördern. 

 

Hier finden Sie unser Formular für den Vereinsbeitritt: 

Datei herunterladen: PDFBeitrittserklärung_FLGÖNÖ_2020_cd.pdf