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Update 17.10.2023
Viele Jahre lang war der FLGÖ NÖ regelmäßig bei den Verantwortlichen wie NÖ Landesregierung, NÖ Gemeindebund, NÖ GVV, Städtebund NÖ und YOUNION vorstellig, dass endlich ein modernes, den heutigen Anforderungen entsprechendes Dienstrecht geschaffen werden möge. Erfreulicherweise stießen unsere Vorschläge auf breite Zustimmung - wenig erfreulich war, dass trotzdem seit 2017 (LT-Beschluss zur Einrichtung einer Arbeitsgruppe) wenig weiterging.
Nun liegt bis 13.10.2023 ein Entwurf zur Begutachtung vor – die Gemeindevertreterverbände haben aufgefordert, den Entwurf durchzusehen und allenfalls Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren abzugeben (E-Mail: post.begutachtung@noel.gv.at)
Nachfolgend finden Sie den Gesetzesentwurf, die Erläuterungen, eine Textgegenüberstellung und eine Zusammenfassung der Eckpunkte durch die NÖ Kommunalakademie:
GesetzesentwurfErläuterungenTextgegenüberstellungZusammenfassung der Eckpunkte
Feedback aus der Praxis ist ausdrücklich willkommen – selbstverständlich hat auch der FLGÖ NÖ eine Stellungnahme abgegeben:
https://www.flgoe-noe.at/Aktuelles/Stellungnahmen
Grundsätzlich sieht der FLGÖ NÖ den sich im Entwurf widerspiegelnden sozialpartnerschaftlichen Kompromiss sehr positiv – viele Anregungen des FLGÖ NÖ wurden berücksichtigt.
Wermutstropfen ist, dass die NÖ Gemeinden nicht nur wie bisher drei Dienstrechtsgesetze zu administrieren haben (NÖ GVBG, NÖ GBDO, NÖ GBGO), sondern vier (zusätzlich NÖ GBedG 2025). Auch wird es bis zum Ausscheiden der letzten dem alten Dienstrecht unterliegenden Gemeindebediensteten „zwei Klassen“ von Gemeindebediensteten geben.
Update 17.10.2023 - durch das Land NÖ beantwortete Fragen aus von den Gemeindevertreterverbänden veranstalteten Videokonferenzen zum Thema „Dienstrecht neu“FAQs 02.10.2023
FAQs 03.10.2023
Dr. Martin Mittermayr
Landesobmann
05.10.2023
|FLGÖ-Dachverband
Broschüre "Die Stellung leitender Gemeinde-Bediensteter in Niederösterreich"
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