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Zur Frage, ob der innergemeindliche Instanzenzug im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ausgeschlossen wurde, gab es bislang unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Der Verfassungsgerichtshof hat nun mit Erkenntnis vom 24. Juni 2026 klargestellt (RZ 66 ff.), dass Beschwerden gegen IFG-Bescheide von Gemeinden direkt an das Verwaltungsgericht zu richten sind.
Erkenntnis_IFG_VfGH_G_43_2026-15_ua.pdf
IVW3_IFG_Entfall_innergemeindlicher_Instanzenzug.pdf herunterladen (0.14 MB)
Dr. Martin Mittermayr
Landesobmann
09.07.2026
Broschüre "Die Stellung leitender Gemeinde-Bediensteter in Niederösterreich"
Berufsversicherung