Instanzenzug in IFG-Verfahren in Gemeinden – Klarstellung durch VfGH

Zur Frage, ob der innergemeindliche Instanzenzug im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ausgeschlossen wurde, gab es bislang unterschiedliche Rechtsauffassungen.

 

Der Verfassungsgerichtshof hat nun mit Erkenntnis vom 24. Juni 2026 klargestellt (RZ 66 ff.), dass Beschwerden gegen IFG-Bescheide von Gemeinden direkt an das Verwaltungsgericht zu richten sind.

 

Erkenntnis_IFG_VfGH_G_43_2026-15_ua.pdf

 IVW3_IFG_Entfall_innergemeindlicher_Instanzenzug.pdf herunterladen (0.14 MB)


Dr. Martin Mittermayr

  

Landesobmann

09.07.2026