Neues vom Baukartell 1/2023

Update 24.01.2023

Das Baukartell entwickelt sich zum größten Kartellfall der österreichischen Geschichte mit vermutlich in dreistelliger Anzahl beteiligten Unternehmensgruppen, die von 2002 bis 2017 auch Gemeinden durch kartellrechtswidrige Absprachen geschädigt haben.

Wie sollen Gemeinden in dieser Sache weiter vorgehen?

Diese Frage stellt sich in vielen Gemeinden. Verunsicherung kommt dabei durch eine gewisse „Informationsvielfalt“ auf – Rechtsanwälte und Prozessfinanzierer haben das Thema als neues lukratives Geschäftsfeld entdeckt und decken die Gemeinden mit vielfältigen Ratschlägen ein bzw. gibt es verschiedenste (sich auch widersprechende) Stellungnahmen zu diesem Thema.

Wie beim LKW-Kartell nehmen sich der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund in einer abgestimmten und koordinierten Aktion der Sache an. Beide arbeiten bereits zusammen mit dem VÖWG (Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft) an einer gemeinsamen Lösung für die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Gemeinden und gemeindeeigene Unternehmen. 

Selbstverständlich schließt das nicht aus, dass Gemeinden die Hilfestellung anderer Rechtsvertreter und Prozessfinanzierer in Anspruch nehmen.

  • Derzeit offenbar keine Verjährungsgefahr (Info Österreichischer Städtebund: STRABAG frühestens 10/2024, Porr 4/2025)
  • TO DO: Aktenbestand von Aufträgen mit beteiligten Kartellanten - aber zu Vergleichszwecken auch von Nichtkartellanten - sichern (2002 -2017)
  • Weitere Vorgangsweise von Gemeindebund / Städtebund / VÖWG: Klärung Beiziehung eines Prozessfinanzierers inklusive Prüfung der vergaberechtlichen Aspekte dabei,  Ermittlung der Schadenhöhe, Geltendmachung des Schadenersatzes durch die betroffenen Gemeinden, Beschlussfassungen in den Gemeinden voraussichtlich Mittel 2023 nötig.
  • Andere Hilfestellung anbietende Prozessfinanzierer und Rechtsanwälte haben ebenfalls Zeitpläne und geplante Vorgangsweisen, über die auf Anfrage allfällige Interessenten informiert werden.
  • TO DO / Laufende / zukünftige Vergabeverfahren: Kartellanten sind grundsätzlich in Vergabeverfahren als "unzuverlässig" anzusehen, können aber die vergaberechtliche Zuverlässigkeit über Nachfrage nachweisen. Der Österreichische Städtebund hat dazu einen Leitfaden "Vergaberechtlicher Umgang mit Kartellverstößen" inkl. Formularmuster ausarbeiten lassen, der vom FLGÖ NÖ gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.

Dr. Martin Mittermayr, Landesobmann

12.10.2022