Neues vom Baukartell 4/2025

Update 08.04.2025

Das Baukartell entwickelt sich zum größten Kartellfall der österreichischen Geschichte mit vermutlich in dreistelliger Anzahl beteiligten Unternehmensgruppen, die von 2002 bis 2017 auch Gemeinden durch kartellrechtswidrige Absprachen geschädigt haben.

Wie sollen Gemeinden in dieser Sache weiter vorgehen?

Wie beim LKW-Kartell haben sich der Österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund in einer abgestimmten und koordinierten Aktion der Sache angenommen. Beide arbeiten zusammen mit dem VÖWG (Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft) an einer gemeinsamen Lösung für die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch Gemeinden und gemeindeeigene Unternehmen. 

Die Beauftragung eines Prozessfinanzierers unterliegt grundsätzlich dem Vergaberecht und ist  bei entsprechender Überschreitung der Schwellenwerte ausschreibungspflichtig. Dieser vergaberechtliche Aspekt ist jedenfalls zu beachten, insbesondere in Hinblick auf die zahlreichen derzeit am Markt tätig werdenden Prozessfinanzierer. 

Die BBG hat im Auftrag der Gemeindevertretungsorganisationen eine Prozessfinanzierungs-Rahmenvereinbarung abgeschlossen - dieser können sich alle Gemeinden bedienen.

Aufgrund einiger Nachfragen zur entsprechenden BBG-Rahmenvereinbarung wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Prozessfinanzierers zur Durchsetzung etwaiger Schadenersatzansprüche im gemeinsamen Informationsschreiben im Detail erläutert. Sämtliche Schritte (von der Prüfung der Betroffenheit bis zur Geltendmachung eines allfälligen Schadenersatzes) sind kostenlos und risikofrei. Nur im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer einen Anteil in Höhe von 22 % (exkl. USt.) des tatsächlich geleisteten Schadenersatzes. In einem Anhang sind zudem alle bisherigen Urteile des Kartellgerichts bzw. die Kartellanten (Bauunternehmen) aufgelistet. Zudem wird auf die Möglichkeit von direkten Vergleichsgesprächen mit der Vereinigung Industrieller Bauunternehmungen Österreichs (VIBÖ) hingewiesen.

Nähere Infos dazu finden Sie hier: Aussendung_Information_Baukartell_07_04_2025_fin.pdf herunterladen (0.5 MB)

  • TO DO / Prozessfinanzierung: Aktenbestand von Aufträgen mit beteiligten Kartellanten - aber zu Vergleichszwecken auch von Nichtkartellanten - sichern (2002 -2017)
  • TO DO / Laufende / zukünftige Vergabeverfahren: Kartellanten sind grundsätzlich in Vergabeverfahren als "unzuverlässig" anzusehen, können aber die vergaberechtliche Zuverlässigkeit über Nachfrage nachweisen. Der Österreichische Städtebund hat dazu einen Leitfaden "Vergaberechtlicher Umgang mit Kartellverstößen" inkl. Formularmuster ausarbeiten lassen, der vom FLGÖ NÖ gerne auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden kann.

Eine aktuelle Zusammenfassung der Bundeswettbewerbsbehörde zum Thema finden Sie hier: 

FAQ Baukartell - Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde_02_2025[1].pdf herunterladen (0.98 MB)


Dr. Martin Mittermayr

Landesobmann

12.10.2022