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Katastrophenschutzpläne der Gemeinden
viele Gemeinden arbeiten an (Sonder-) Katastrophenschutzplänen.
Vieles liegt dabei im Dunkeln, manche Gemeinden haben darüber GR-Beschlüsse eingeholt, manche veröffentlichen die Pläne (teilweise oder vollinhaltlich) etc……..
Lt. Richtlinie Punkt A 6) „treten Katastrophenschutzpläne der Gemeinden durch einen Beschluss des Gemeinderates in Kraft“.
Seitens das Amtes der NÖ Landesregierung IVW4 erfolgte nun gegenüber dem FLGÖ NÖ folgende Klarstellung:
Dr. Martin Mittermayr
Landesobmann
17.03.2026
Broschüre "Die Stellung leitender Gemeinde-Bediensteter in Niederösterreich"
Berufsversicherung