Berufsversicherung

Bedarf für berufliche Absicherung für leitende Gemeindebedienstete

Auch Medienberichte in letzter Zeit haben gezeigt: Der umfangreiche Aufgaben- und Verantwortungsbereich eines (leitenden) Gemeindebediensteten sowie die Vielzahl der in der täglichen Arbeit einzuhaltenden gesetzlichen Vorschriften bergen auch die Gefahr eines erhöhten Haftungspotentiales in sich. Auch bei größter Sorgfalt können jedem von uns Fehler passieren, die unter Umständen persönliche Haftungen und Schadenersatzansprüche begründen können.

Gesetzliche Anspruchsgrundlagen für solche Haftungen finden sich zum Beispiel im Amtshaftungsgesetz (AHG), Organhaftpflichtgesetz (OrgHG), Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG) und im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Auf Grundlage dieser Gesetze sind sowohl Schadenersatzansprüche Dritter (= Außenhaftung) als auch Schadenersatzansprüche der Gemeinde (= Innenhaftung) gegen den schadenverursachenden Bediensteten möglich.
Beispiele für ein mögliches haftungsbegründendes Verhalten:

  • Abgaben- und steuerrechtliche Haftungstatbestände
  • Mangelhafte Kontrolle im Rechnungs- und Finanzwesen
  • Mangelnde Kontrolle interner Prozess- und Arbeitsabläufe
  • Sonstige Fehler bei der operativen Tätigkeit

Der FLGÖ NÖ hat im Versicherungsmakler Aon Austria, bekannt als kompetenter Spezialist für Versicherungslösungen für Kommunen, einen Partner gefunden, der in Zusammenarbeit mit der NÖ Versicherung ein optimales Berufshaftpflichtpaket geschnürt hat. Dieses ist sowohl vom Deckungsumfang als auch vom Preis am Markt erhältlichen anderen Lösungen überlegen.

  • Diese Berufshaftpflichtversicherung kann durch alle Mitglieder des FLGÖ NÖ bzw. MitarbeiterInnen von FLGÖ NÖ - Mitgliedsgemeinden / Mitgliedsgemeindeverbänden abgeschlossen werden.
  • Ein weiteres Argument für leitende Gemeindebedienstete oder NÖ Gemeinden / Gemeindeverbände, Mitglied des FLGÖ NÖ zu werden!

Es kann nur empfohlen werden, sich beruflich mittels dieser Berufshaftpflichtversicherung abzusichern – die Versicherungsprämie kann übrigens als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden!

Spezielle Berufshaftpflichtlösung für den FLGÖ NÖ durch den Versicherungsmaklers Aon Austria

Jahresprämie EUR 54,00 inkl. 11% Versicherungssteuer

Schadenersatzansprüche gegen Bedienstete, die aus der dienstlichen Tätigkeit resultieren, können im Rahmen einer Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Im Versicherungsfall übernimmt der Haftpflichtversicherer die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche und wehrt ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche ab (z.B. durch Übernahme der notwendigen Rechtsanwalts-, Sachverständigen- und Prozesskosten).

Der FLGÖ NÖ hat in Kooperation mit dem Versicherungsmakler Aon Austria GmbH zum Schutz des Privatvermögens seiner Mitglieder mit der Niederösterreichischen Versicherung eine Rahmenvereinbarung für eine Berufshaftpflichtversicherung für leitende Gemeindebedienstete ausverhandelt, die zahlreiche praxisrelevante Deckungsverbesserungen zu bestehenden Versicherungslösungen beinhaltet und kurz zusammengefasst folgende Deckungsinh​alte bietet:

  • Die Pauschalversicherungssumme beträgt EUR 1,5 Mio.
  • Versichert ist die Erfüllung gerechtfertigter Schadenersatzansprüche und die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche die dem Versicherungsnehmer aus seiner dienstlichen Tätigkeit erwachsen (Haftpflichtdeckung).
  • Soweit ein Dienstnehmer funktionsbedingt auch für einen anderen österreichischen Rechtsträger tätig wird, gelten auch Regressansprüche dieser anderen Körperschaft als mitversichert.
  • Mitversichert sind auch Schäden, die der Dienstnehmer dem Rechtsträger durch Verwendung eines Dienstfahrzeuges zufügt.
  • Versicherungsschutz besteht auch für Verteidigungs-, Sachverständigen- und Gerichtskosten in einem Straf- und Disziplinarverfahren, das gegen den Versicherungsnehmer wegen einer Verletzung im Zusammenhang mit der Berufsausübung eingeleitet wurde (Straf- und Disziplinarrechtsschutzdeckung).
  • Versichert sind Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Es besteht somit Versicherungsschutz unabhängig davon, wann das Fehlverhalten gesetzt wurde (Vordeckung). Voraussetzung hierfür ist, dass dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein möglicher Schaden oder eine mögliche Anspruchserhebung noch nicht bekannt war.
  • Ein aus dem Dienst ausscheidender Dienstnehmer kann Schäden bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages beim Versicherer einreichen (Nachhaftung).

Mitglieder des FLGÖ NÖ bzw. MitarbeiterInnen von FLGÖ NÖ - Mitgliedsgemeinden / Mitgliedsgemeindeverbänden können auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung über die Aon Austria GmbH die Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

Sollten MitarbeiterInnen bereits über eine alte Berufshaftpflichtversicherung bei der NÖ Versicherung verfügen, kann unbürokratisch auf das neue Produkt gewechselt werden.

Ansprechpartner bei Aon Austria:

Mag. Mario Gnesda, LL.M. | Prokurist
Aon Austria | Abteilung öffentlich-rechtliche Kunden/Firmenkunden
Aon Austria GmbH
Kaspar-Brunner-Straße 4 | 3300 Amstetten | Austria
t +43 5 7800 - 530 | m +43 664 85 86 874 | f +43 5 7800 - 5050
mario.gnesda@aon-austria.at | aon-austria.at

 

Nachfolgend alle  Detailinformationen und Formulare:

Datei herunterladen: PDFBesondere Bedingungen

Datei herunterladen: PDFAH200 -Amtshaftpflicht-Versicherungs-Bedingungen für Organe von Körperschaftenöffentlichen Rechtes und Sozialversicherungsträgern (AVBO)

Datei herunterladen: PDFH0700 Allgemeine und ergänzende AllgemeindeBedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB und EHVB 2003) 

Datei herunterladen: PDFAntrag in Form eines pdf-Formulars (diesesmuss vom VN ausgedruckt und an AON per Email retourniert werden) 

Datei herunterladen: DOCSchadenmeldeformular