AKM – Vergütungsansprüche unklar

Die AKM hat in letzter Zeit Gemeinden als Schulerhalter wegen Vergütungsansprüchen kontaktiert, die Übermittlung von Schülerzahlen der letzten drei Jahre urgiert um Übermittlung einer Vollmacht für ein Verhandlungsmandat des Gemeindebundes und des Städtebundes ersucht.

 

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Der österreichische Gemeindebund und der Österreichische Städtebund haben sich der Sache angenommen und folgende Empfehlungen abgegeben:

 

  • Es sollen demnächst Verhandlungen der AKM mit den kommunalen Spitzenverbänden (Gemeindebund und Städtebund) stattfinden. Die AKM plant zudem auch an die Vertreter der Länder heranzutreten. 

 

  • Weder für die Verhandlungen noch für ein allfälliges Ergebnis dieser Verhandlungen bedarf es einer „Vollmacht“ oder eines Auftrags (!)

 

  • In Aussicht gestellt wurde von den Gemeindevertretungsorganisationen, dass - wie schon erfolgreich in der Vergangenheit hinsichtlich zweier anderer Vergütungsansprüche (Filmaufführungen und Reprographie) - Verhandlungen geführt werden, deren Ergebnisse den Gemeinden empfohlen werden. Die Abrechnung einer allenfalls weiteren Vergütung würde wohl - wie schon bisher hinsichtlich der beiden anderen Vergütungen effizient und ohne viel Aufwand - über die Medienbildstellen der Länder anhand der jeweils aktuellen Schülerzahlen abgerechnet werden (freilich vorbehaltlich der Zustimmung der Länder zu dieser Vorgehensweise).

 

  • Mit der AKM wurde auch Einvernehmen am Telefon erzielt, dass in Anbetracht der in Aussicht gestellten Verhandlungen und Gespräche bis auf Weiteres keine Schülerzahlen zu melden sind und daher die Frist (14. März 2025) unbeachtlich ist (!)

 

Für die von der AKM angeschriebenen Städte und Gemeinden besteht somit vorerst kein Handlungsbedarf. 

 

Über weitere Entwicklungen werden die Gemeindevertretungsorganisationen berichten.

 

 

Dr. Martin Mittermayr

 

Landesobmann

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24.02.2025